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OLG Bremen, 28.03.1979 - 1 W 1/79 (a) |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO
Auszug aus OLG Bremen, 28.03.1979 - 1 W 1/79
Hat ein Notar gemäß KostO § 144 Abs. 3 eine Gebührenermäßigung von 80% berechnet, bevor durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1978-03-01, 1 BvR 786/70, (BVerfGE 47, 285) diese Vorschrift insoweit für nichtig erklärt wurde, wie mehr als 50% Ermäßigung vorgeschrieben ist, so kann der Notar bis zur Grenze der Verjährung (BGB § 196 Abs. 1 Ziff 15) den Differenzbetrag nachfordern.